Teilnahme

Teilnahme an der BADEN CLASSIC

Teilnahmeberechtigt sind alle klassischen Automobile, deren Baudatum vor dem Stichtag 31.12.1985 liegt und die eine gültige Straßenzulassung besitzen. Das Auto muss der Periodenspezifikation entsprechen, die im Zweifelsfall durch geeignete Unterlagen  nachzuweisen ist. Durch Bekanntgabe von Motor- und Chassisnummer.

Die Teilnahme erfolgt auf Einladung des Veranstalters nach einem Auswahlverfahren. Das Startfeld ist limitiert, nur vollständige Nennungen inklusive Foto und Nenngeld werden für das Auswahlverfahren akzeptiert.

Zeit und Wegstreckenmessung: Die BADEN CLASSIC ist eine Gleichmäßigkeitsveranstaltung, bei der das Einhalten der jeweiligen Schnitte auf der Strecke und in den diversen Sonderprüfungen nach einem Punktesystem gewertet wird. Es sind ausschließlich rein mechanische Stoppuhren mit Analoganzeige (sprich mit Ziffern und Zeigern) erlaubt bzw. rein mechanische Wegstreckenzähler. Jegliche Art von Funkuhren und elektronische Hilfsmittel (z.B. digitale Uhren, HandyApps, etc.) sind verboten!

Das Nenngeld beträgt € 2.450,– (inkl. Mwst) und beinhaltet:

  • Teilnahme für 1 klassisches Fahrzeug und 2 Personen
  • Check-In und Rallyecheck
  • Startnummern & Rallye-Unterlagen: Roadbook, Bordkarten
  • Teambekleidung
  • Abendveranstaltungen und Verpflegung entlang der Strecke

Nennschluss ist der 30. Jänner 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Teilnahmeunterlagen vollständig beim Veranstalter eingetroffen sein.

Nennablauf:  Das beigefügte Nennformular „Anmeldung 2026“ ordnungsgemäß ausfüllen und mit Foto senden an: ANMELDUNG@baden-classic.at

Die Bankverbindung lautet:
UniCredit Bank Austria
IBAN AT63 1200 0007 7404 3616
BIC BKAUATWW

Nur vollständige Nennungen (Anmeldung, überwiesenes Nenngeld und Foto), welche bis zum 30. Jänner 2026 beim Veranstalter eintreffen, werden akzeptiert. Der Veranstalter behält sich ein Auswahlverfahren vor. Die Teilnahmebestätigungen werden Ende Februar 2026 zugesandt.

Haftungsausschluss: Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Personen- und/oder Sachschäden ab, die während der Veranstaltung eintreten können. Die Teilnehmer tragen allein die Verantwortung für alle zivil- und/oder strafrechtlichen Folgen ihrer Teilnahme.

 Auf der gesamten Fahrstrecke gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO 1960 i.d.g.F.).

 Storno:  Zieht ein Team (aus welchen Gründen auch immer) seine Nennung zwischen dem 30. Jänner und  dem 27. Februar 2026 zurück, so werden diesem vom Veranstalter 50% des Nenngeldes rückerstattet. Bei einer Stornierung nach dem 27. Februar 2026 wird das gesamte Nenngeld einbehalten. Die Stornierung ist schriftlich bekannt zu geben.

 Sonstiges:  Gerichtsstand ist Wien

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